Allgemeine Informationen

Definition der Kleindenkmale

Was ist ein Kleindenkmal?

Der Begriff "Kleindenkmal" ist nicht exakt und einheitlich definiert. Im Allgemeinen werden darunter ortsfeste, freistehende, kleine, von Menschenhand geschaffene Gebilde aus Stein, Metall oder Holz verstanden, die einem bestimmten Zweck dienten bzw. dienen oder an eine Begebenheit bzw. an Personen erinnern. Sie sind oftmals Zeugnisse vom Wirtschaften und Schaffen unserer Vorfahren und weisen in aller Regel eine handwerkliche Bearbeitung auf. Kleindenkmale unterscheiden sich von Bau-, Boden- oder Naturdenkmalen und können auch als unselbständige Kleindenkmale an Gebäuden befestigt sein. Sie können für einen bestimmten Zweck errichtet, aufgestellt oder angebracht und in irgendeiner Art und Weise genutzt worden sein oder noch genutzt werden; manche sollen jedoch auch - ihrer Bezeichnung voll entsprechend - zu denken geben.

Kleindenkmale befinden sich in Wald und Flur sowie in besiedelten Gebieten, z.B. auf Dorfplätzen, an Hauswänden, in Mauern, an Brücken, entlang von Straßen. Sie sind wichtige Zeugen der Vergangenheit, die vor Verfall und Zerstörung geschützt werden müssen.

 

Kleindenkmal - Kulturdenkmal?

Kleindenkmale sind alle Objekte, die der obigen Definition entsprechen. Doch nicht jedes Kleindenkmal ist auch ein Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes.

Das Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg definiert den Begriff Kulturdenkmal in §2 wie folgt:

"Kulturdenkmale [...] sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Alle Objekte, die diese Kriterien erfüllen, sind Kulturdenkmale. Ein förmlicher Feststellungsakt ist nicht notwendig."

Am Erhalt von Kleindenkmalen besteht in aller Regel aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Die gesetzlichen Erhaltungsforderung macht sich jedoch an zusätzlichen Werten fest, die allgemein mit dokumentarisch und exemplarisch beschrieben werden. Das Alter, der originale Standort, die Originalsubstanz, die künstlerische Qualität, die besondere wissenschaftliche oder heimatgeschichtliche Aussagekraft - das sind zusätzliche Aspekte, die für die Bedeutung als Kulturdenkmal relevant sind.

Für Kulturdenkmale gelten gesetzliche Regeln, die für alle Kleindenkmale wünschenswert sind. So schreibt das Denkmalschutzgesetz in § 6 vor, dass "Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen [...] diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln [haben]". Und weiter heißt es in § 8: "Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalbehörde zerstört oder beseitigt werden, in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt werden, oder aus seiner Umgebung entfernt werden."

 

Vielfalt der Kleindenkmaltypen

Die Vielfalt der Kleindenkmale ist groß, sie unterscheiden sich nach Erscheinungsform und Material, nach ihrer Zweckbestimmung, künstlerischen Gestaltung bis hin zu speziellen handwerklichen Techniken. Einen Überblick über den gesamten Bestand an Kleindenkmalen in Baden-Württemberg gibt es, von Steinkreuzen abgesehen, bislang noch nicht. In mehreren Stadt- und Landkreisen wurde allerdings bereits Vorbildliches zur Erfassung, zur Dokumentation, zum Schutz und zur Erhaltung geleistet.

Beispiele für die verschiedenen Kleindenkmaltypen finden Sie unter der Rubrik "Beispiel für Kleindenkmaltypen" unter "Allgemeine Informationen zu den Kleindenkmalen".