Landkreis Enzkreis (PF)
Der Enzkreis zählt zu den ersten Projektkreisen, in denen mit der Erfassung der Kleindenkmale begonnen wurde und in dem die Erfassung bereits im Jahr 2009 abgeschlossen werden konnte. Rund 60 ehrenamtliche Mitarbeiter haben über 5.000 Kleindenkmale dokumentiert.
Eine Publikation ist mit einer Auswahl von 350 Kleindenkmalen erschienen:
- Catharina Raible / Barbara Hauser
- Kleindenkmale im Enzkreis. Verborgene Schätze entdecken
- ISBN: 978-3-89735-732-7
- (2013) 168 S. zahlr. Abb.
Kleine Auswahl von Kleindenkmalen im Enzkreis
Markierung der Landesgrenze
Die Markierung der Territoriumsgrenzen war immer schon ein wichtiges Unterfangen. Die an der Grenze zwischen Baden und Württemberg zahlreich gesetzten Grenzsteine stammen in der Mehrzahl aus dem 19. Jahrhundert. Ab 1821 wurde die exakte Landvermessung durchgeführt. Die Grenzsteine tragen das Wappen des Landesherrn oder auch das Länderkürzel, also z. B. die Württembergischen Hirschstangen oder ein „W“ sowie das Badische Wappen oder ein „B“. Die Rille bzw. Kerbe auf dem Scheitel des Steins markiert den exakten Grenzverlauf. Unter den Grenzsteinen wurden Marken, die so genannten Zeugen, vergraben, um die Richtigkeit der Grenze bei Verrücken oder unrechtmäßiger Entfernung des Grenzsteins zu bezeugen.
Abgrenzung des klösterlichen Besitzes
Das 1138 gegründete Zisterzienserkloster Maulbronn wurde im Jahr 1557 im Zuge der Reformation endgültig aufgelöst. Die Verwaltung des Klosterbesitzes übernahm ein württembergisches Klosteramt. Die ersten Grenzsteine der Klostergemarkung stammen aus den Jahren 1555 und 1564. 1761 wurde eine Vermessung durchgeführt, die abgegangenen Steine ersetzt und eine Nummerierung der Steine eingeführt. Zu dieser Zeit setzte man auch den stattlichen, 1,50 m hohen Stein mit der Nummer 326 neu. Die Inschrift „TRIB“ markiert zusätzlich die Grenze des Viehtriebs.
Freiungsstein
Mit dem Freiungsstein in Neuenbürg hat sich ein besonderes Kleindenkmal erhalten. Auf einem eingemauerten Stein ist unter der eingravierten Jahreszahl 1593 ein Handschuh im Hochrelief dargestellt. Es handelt sich um einen Asyl- oder Freistein („Freyung“). Die Grafen von Württemberg sprachen der Stadt Neuenbürg ein Asylrecht zu, das bedeutete, dass sich ein Verbrecher 45 Tage straffrei in der Stadt aufhalten durfte. Das Original des Freiungssteins aus Buntsandstein war bis 1956 in der Hirschbrücke eingemauert, heute befindet es sich im Schlossmuseum in Neuenbürg.
Denkmal für den Straßenbau
Der Bau von Straßen war mit großen Anstrengungen verbunden, was mit dem Gedenkstein bei Eisingen zum Ausdruck gebracht wird. Auf der einen Seite erinnert die Steintafel auf dem Granitstein an den Bau der „Alten Strasse“ und nennt deren starke Steigung bzw. Gefälle: „Alte Strasse 1,5 km / Stark Gefäll“. Auf einer weiteren Tafel wird die „Neue Strasse 1,8 km / Erbaut 1926/27“ genannt. Auf einem Messingschildchen schließlich ist die letzte Bauphase vermerkt: „Neubau der L 621 1981/82 Straßenbauamt Calw Arbeitsgemeinschaft R. Mayer & Co + Fr. Stetzler“.
Denkmal für zwei Holzfäller
Im Wald von Staubenhardt-Ottenhausen erinnert ein Denkmal aus Buntsandstein an ein Unglück beim Holzfällen, das sich 1783 zugetragen hat. Die Inschrift lautet: „Ottenhausen. Steh still mein Wandersmann und schaue dieses Trauerspiel an. Fünf Bürger fällten eine Eiche und o sie machten eine Leiche, aus zwen die hir gebildet stehn…“. Die beiden im Relief abgebildeten Männer wurden von einem durch die Luft fliegenden Ast getroffen, der durch einen fallenden Baum mitgerissen und auf sie geschleudert worden war. Nach dem Kirchenbuch von Staubhardt-Ottenhausen handelt es sich bei den beiden Getöteten um Johann Jachob Greulich, 61 Jahre alt, und Georg Adam Mürschel, 25 Jahre alt; der eine war einst Grenadier, der andere Bauer, Bäcker und Gastwirt.